Viele Unternehmen setzen bei der Vermarktung ihrer Produkte auf Influencer. Schließlich versprechen sich die Firmen durch die Stars auf YouTube, Instagram und Co. einen direkten Draht zu tausenden Followern und somit möglichen Kunden. Damit das Influencer-Marketing allerdings aus rechtlicher Sicht korrekt verläuft, gilt es, Vorschriften und Gesetze zu beachten. Andernfalls drohen sowohl für Influencer als auch für das Unternehmen teure Sanktionen.
Worauf gilt es beim Influencer-Marketing zu achten?
In Deutschland müssen Werbung und redaktionelle Inhalte eindeutig voneinander getrennt sein. Dabei muss die Werbung für den Verbraucher deutlich als solche erkennbar sein. Dieser Grundsatz zur Kennzeichnungspflicht gilt dabei sowohl in Zeitungen bzw. Zeitschriften als auch im Internet und den sozialen Netzwerken. Allerdings verzichten viele Influencer auf einen solchen Hinweis. Zum einen Teil aus Unwissenheit, zum anderen auch aus Sorge, dass sie damit mögliche Follower vergraulen.
Nicht immer ganz eindeutig: Influencer und Unternehmen verzichten zum Teil immer noch auf eine Kennzeichnung werblicher Beiträgen. Foto: Quelle, Lizenz: CC0 Creative Commons
Dabei ignorieren viele den Umstand, dass diese Schleichwerbung rechtlichen Konsequenzen haben kann und dies sowohl für den Influencer als auch für das verantwortliche Unternehmen. Diese Erfahrung musste die Drogeriekette Rossmann im Juni 2017 machen, als das Unternehmen wegen der unzureichenden Kennzeichnung in einem Post auf Instagram auf Unterlassung verklagt wurde. Das Oberlandesgericht Celle kam am 08. Juni 2017 (Az.: 13 U 53–17) zum Schluss, dass es sich bei dem Beitrag eines Influencers über eine Angebotsaktion der Drogeriekette um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt. Dabei stellte das Gericht fest, dass der werbliche Charakter des Posts nicht eindeutig durch „#ad“ in einer Auflistung verschiedenster Hashtags erkennbar war.
Welche Probleme können bei der Kennzeichnung auftreten?
Bei der Kennzeichnungspflicht von Werbung bzw. bezahlten Posts besteht nicht selten auch unter den Influencern große Unsicherheit, denn die Gesetze definieren hier keine konkreten Vorgaben, wie ein entsprechender Hinweis auszusehen hat. Allerdings muss eine Kennzeichnung grundsätzlich eindeutig und auch für deutschsprachige Verbraucher verständlich sein. Daher sind Kennzeichnungsbegriffe wie #Kooperationspartner oder #ad in der Regel ungeeignet. Darüber hinaus kann auch das Verstecken entsprechender Hinweise in einer langen Liste aus Hashtags als Irreführung des Verbrauchers und deshalb als nicht aussagekräftig genug gelten.
Foto: Jon Tyson, Quelle, Lizenz: Unsplash-Lizenz
Wie können Unternehmen rechtlichen Problemen entgegenwirken?
Um die notwendige Kennzeichnung von bezahlten Posts zu gewährleisten, sollten Unternehmen bereits in den Verträgen für eine Kooperation mit Influencern Vorkehrungen treffen. So sollten sie grundsätzlich auf eine Kennzeichnung bestehen sowie bereits die Art der Hinweise definieren. Dabei ist es sinnvoll, sich an der Praxis von Zeitschriften zu orientieren und als Kennzeichnung #Anzeige oder #Werbung zu wählen. Darüber hinaus sollten Unternehmen auch die Position des Hashtags vorgeben. Abhängig vom sozialen Netzwerk ist ein entsprechender Vermerk so zum Beispiel bereits in der Überschrift oder als erstes Schlagwort beim Bild zu platzieren.
Am besten schon im Vertrag regeln, dass und wie Beiträge vom Influencer gekennzeichnet werden sollen. Foto: rawpixel.com, Quelle, Lizenz: CCo Creative Commons
Dies ist ein Gastartikel von Nicole Paudtke vom Portal urheberrecht.de. Dort finden Sie weitere Informationen über rechtliche Vorgaben und Strafen für Influencer und umfangreiche Informationen zum Thema Urheberrecht.
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